Beglaubigte Übersetzungen
Wenn Sie einer deutschen Behörde offizielle Unterlagen auf Spanisch vorlegen müssen, benötigen Sie wahrscheinlich eine beglaubigte Übersetzung. Bei dieser Art von Übersetzung bestätigen die ÜbersetzerInnen die Richtigkeit und Vollständigkeit des übersetzten Textes mit ihrer Unterschrift und ihrem Stempel.
Für welche Dokumente wird eine beglaubigte Übersetzung benötigt?
Eine beglaubigte Übersetzung ist u. a. für folgende fremdsprachige Dokumente erforderlich: Ausweispapiere, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Registereinträge, Scheidungsurteile, Zeugnisse oder Leistungsübersichte (Transcript of Records), Bachelor- und Masterabschlüsse, Teilnahmebescheinigungen, etc. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie eine beglaubigte Übersetzung für Ihre Dokumente benötigen, können Sie sich gerne mit mir in Verbindung setzen.
Da ich vom Landgericht Freiburg als öffentlich bestellte und beeidigte Urkundenübersetzerin der spanischen Sprache ernannt wurde, erhalte ich in der Regel Anfragen von Kunden aus Baden-Württemberg, z. B. in Stuttgart, Mannheim, Heidelberg, Baden-Baden, Lörrach, Offenburg, Tübingen, Konstanz, Karlsruhe oder Ulm. Meine Übersetzungen sind jedoch in ganz Deutschland und in spanischsprachigen Ländern gültig.
Darüber hinaus bin ich seit April 2022 als beeidigte spanisch Übersetzerin für die deutsche Sprache vom spanischen Außenministerium ermächtigt, so dass meine Übersetzungen in ganz Spanien gültig sind.
Wenn Sie eine Urkundenübersetzung benötigen und nicht wissen, wie sie am besten vorgehen sollen, finden Sie weitere Informationen dazu auf der FAQ-Seite.